GKN Kommunalberatung bietet unterschiedliche Gebührenkalkulationen nach dem NKAG an.

Gebühren dienen den Kommunen als Erträge zur Deckung von Aufwendungen für öffentliche Einrichtungen. Die Erträge sollen dabei die Aufwendungen nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz nicht überschreiten. Zur Einhaltung dieses Grundsatzes und zur Vermeidung von Gebührenunterdeckungen werden kommunale Gebühren in der Regel alle ein bis drei Jahre neu kalkuliert. Diese Arbeit setzt betriebswirtschaftliche Kenntnisse und spezielle Kenntnisse über die Gebührenarten voraus.

GKN Kommunalberatung ist Ihr erfahrener Partner zur zuverlässigen Erstellung Ihrer Gebührenkalkulation.

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Friedhofsgebührenkalkulation

Friedhofsgebühren erhebt die Kommune zur Deckung der Kosten im Friedhofswesen. In der Regel zählen zu den Friedhofsgebühren die Erteilung von Nutzungsrechten an Grabstätten, Bestattungs- bzw. Beisetzungsgebühren (Grabaushubgebühren) und für die Bereitstellung der Friedhofskapelle. Neben diesen Leistungen bieten viele Friedhofsverwaltungen auch spezielle Dienstleistungen, wie vorzeitige Grabrückgaben oder Grabreservierungen an. Des Weiteren werden im Rahmen einer Friedhofsgebührenkalkulation auch die erforderlichen Verwaltungsgebühren ermittelt.

 

Feuerwehrgebührenkalkulation

Neben der Pflichtaufgaben der Feuerwehr, die das Löschen von Bränden und das Retten aus Notsituationen beinhaltet, wird die Feuerwehr auch immer wieder zu Hilfeleistungen gerufen. Diese Hilfeleistungen sind nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz durch den Verursache zu bezahlen. Hierzu setzt die Kommune/ der Träger der Feuerwehr durch einen Gebührenbescheid die entsprechenden Gebühren des Einsatzes gegenüber dem Verursacher fest. Die Feuerwehrgebühren sind wie alle Gebühren nach betriebswirtschaftlichen Grundsatzen zu ermitteln.

 

Bauhofkalkulation

Ein kommmunaler Bauhof leistet in der Regel einen Großteil siner Dienste direkt für die eigene Kommune. Die Leistungen des Bauhofes erfolgen jedoch in verschiedenen Produkten innerhalb des Haushaltes der Kommune. Die Kommune steht deshalb vor der Herausforderung die Leistungen und damit auch die Kosten des Bauhofes verursachungsgerecht auf die Produkte des Haushaltes umzulegen. Hierfür die ist betriebswirtschaftlichke Kalkulation der Verrechnungssätze für Personal, Maschinen und Fahrzeuge erforderlich.

 

Straßenreingungsgebühren- und Winterdienstgebührenkalkulation

Die Straßenreinigung und der Winterdienst zählen in vielen Kommunen zu wichtigen Aufgaben, die für die Bürgerinnen und Bürger angeboten werden. Veränderungen der Kosten, Auslastung und des Straßenverzeichnisses machen eine regelmäßige Neukalkulation der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren erforderlich. Der maximale Kalkulationszeitraum beträgt dabei nach dem NKAG drei Jahre und sollte auch zur Fortschreibung von Über- und Unterdeckungen eingehalten werden.